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Unberechtigter Spielereinsatz - Sportgerichtverfahren eingeleitet

Am vergangenen Sonntag, 26.03.2023, fand das letzte Viertelfinalspiel im TZ-Bärenpokal der Herren statt. Es standen sich der FSV Krostitz (AH) und die SG Zschortau II (Ergebnis 0:3) gegenüber. Damit war vom Ergebnis her die SG Zschortau II als Sieger eine Runde weiter. Die sich unmittelbar nach Spielende anschließende öffentliche Auslosung der Halbfinalspiele (Spieltermin 08.04.2023) brachte folgende Paarungen:

SG Zschortau II : FSV Krostitz II
SV Naundorf : FSV Beilrode

Bei der obligatorischen Prüfung der Spielberechtigungen wurde vom verantwortlichen Staffelleiter festgestellt, dass von der SG Zschortau II in dieser Partie drei Stammspieler der höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurden, wobei nach § 68 Abs. 2b SPO lediglich zwei Stammspieler einsetzbar sind. Insofern ist hier zumindest einer der drei Spieler unberechtigt eingesetzt worden.

Die ausgeloste Halbfinalpartie zwischen zwischen der SG Zschortau II und dem FSV Krostitz II wurde zunächst abgesetzt und ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet.

Auf die zweite ausgeloste Halbfinalpartie zwischen dem SV Naundorf und dem FSV Beilrode hat das anhängige Sportgerichtsverfahren keinen Einfluss. Im Falle eines eines Weiterkommens der Alt-Herren Mannschaft des FSV Krostitz am "grünen Tisch" wären beide Krostitzer mannschaften in einem Halbfinale gegeneinander anzusetzen (§ 64 Abs. 4 SPO).

Volkmar Beier

Vorsitzende NFV-Spielausschuss