Am 14.08.2021 war es im Rahmen des Nordsachsenligaspiels zwischen dem FSV Blau-Weiß Wermsdorf und dem FSV Oschatz zu Vergehen von Zuschauern gegenüber einem Oschatzer Spieler gekommen.
Das Sportgericht des NFV unter dem Sportrichter Michael Frommhold mit seinen Beisitzern Norman Wehner und Stefan Schlesinger fasste im Sportgerichtsverfahren gegen den FSV Blau-Weiß Wermsdorf am 12. Januar 2022 nach fortgesetzter mündlicher Verhandlung ein Urteil. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen und die Vernehmung mehrerer Zeugen.
Der FSV Blau-Weiß Wermsdorf wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt, die zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt worden und mit baulichen Auflagen verbunden ist.
Das Sportgericht sieht es als erwiesen an, dass ein Oschatzer Spieler von einem Zuschauer mit Bier bekippt worden ist und den Ball an den Kopf geworfen bekam. Am Vorwurf einer rassistischen Beleidigung eines Zuschauers gegenüber dem Spieler verblieben auch nach der Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweisergebnisse Zweifel, sodass nach dem Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – zu entscheiden war. Der betroffene Spieler selbst stand trotz umfangreicher Bemühungen des Sportgerichts nicht als Zeuge zur Verfügung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ralph Mothes
Geschäftsführer
Der Vorstandes des Nordsächsischen Fußballverband wünscht allen Sportfreunden und ihren Familien sowie all unseren Sponsoren ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Danke für die geleistete ehrenamtliche Arbeit und Unterstützung, ohne die unser geliebtes Hobby, der Amateurfußball, nicht funktionieren würde.
Zum Jahresabschluss informiert der Vorstand des Nordsächsischen Fußballverband in seinem NFV-Kurier Nr. 51 über wichtige Informationen im Verband.
Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung Sachsen lässt derzeit keinen Trainings- und Spielbetrieb für alle Personen ab 16 Jahren zu. Die Verordnung gilt bis 12.12.2021.
In Fortsetzung der Entscheidung vom 12.11.2021 hat der NFV-Vorstand am 23.11.21 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Pflichtspielbetrieb im Kreismaßstab des NFV wird bis 31.12.2021 unterbrochen.
Das gilt für alle Altersklassen und den Herrenbereich.
2. Freundschaftsspiele in den Altersklassen C-Jugend und jünger sind möglich und vorher beim zuständigen Staffelleiter anzumelden.
Verantwortung für die verordnungskonforme Umsetzung tragen beide Spielpartner. Die Vereine sind in Anbetracht der gegenwärtigen Pandemiesituation dazu aufgerufen, verantwortungsbewusst damit umzugehen.
Ralph Mothes
Geschäftsführer 24.November 2021
Werte Sportfreunde,
im Freistaat Sachsen wurde die Überlastungsstufe erreicht. Damit greifen die Maßnahmen aus § 9 der SächsCoronaSchVO ab dem 19. November 2021.
Die Spiele auf Lande- und Kreisebene werden für das nächste Wochenende (19. - 21.11.) vorerst abgesetzt und auch auf den gesamten Nachwuchsbereich ausgeweitet. Siehe auch unsere Info vom 12.11.2021 im Punkt 3. auf dieser Seite.
Leider tritt nun zum dritten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie der Fall ein, dass der Amateurspielbetrieb in unserem Landkreis komplett unterbrochen werden muss.
Die weitere Vorgehensweise zum Spielbetrieb des Nordsächsischen Fußballverbandes wird, in Abstimmung mit dem SFV, nach Bekanntgabe der neuen Verordnung zeitnah erfolgen.
Ralph Mothes
Geschäftsführer
Verehrte Sportfreunde,
heute hat der Vorstand des NFV einen Beschluss zur gegenwärtigen Situation im NFV-Spielbetrieb gefasst.
1. Die angesetzten Spiele auf Kreisebene der Herren, A-Jugend und B-Jugend werden für den Zeitraum bis 25.11.2021 abgesetzt. Testspiele für die betreffenden Mannschaften werden in diesem Zeitraum nicht angesetzt.
2. Spiele der C-Jugend und Altersklassen darunter können ausgetragen werden, sofern beide Spielpartner gemeinsam die erforderlichen Bedingungen der aktuell geltenden Coronschutzverordnung einhalten können. Bestehen begründete Zweifel zur ordnungsgemäßen Austragung bzw. kann ein Spiel (C-Jugend bis G-Jugend) nicht verordnungskonform ausgetragen werden, so erfolgt in Absprache mit dem Staffelleiter die Absetzung der Partie, ohne dass dies sportgerichtliche Konsequenzen nach sich zieht.
3. Mit Eintritt der Überlastungsstufe (§ 9) wird der Spielbetrieb im gesamten Kreismaßstab für die Dauer deren Geltung unterbrochen.
4. Es finden in der Saison 2021/2022 altersklassenübergreifend keine Futsal-Hallenmeisterschaften statt.
Begründung:
Derzeit gilt in Sachsen die sog. Vorwarnstufe. Sport im Freien, insbesondere das Training und die Austragung von Fußballspielen ist unter Maßgabe § 8 Abs. 2 der bis 25.11.2021 geltenden Coronaschutzverordnung erlaubt. Sport im Freien, insbesondere Training und die Austragung eines Fußballspiels werden dabei vom Sächsischen Sozialministerium als „private Zusammenkunft“ betrachtet. Danach sind im Rahmen einer Sportveranstaltung im Freien max. zehn Personen gestattet, wobei geimpfte und genesene Personen sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Somit ist der Training- und Wettkampfspielbetrieb grundsätzlich möglich und nicht von vornherein ausgeschlossen. Jedoch ist der NFV-Vorstand im engen Austausch mit den Vereinen zur Erkenntnis gelangt, dass in der gegenwärtigen Situation im Spielbetrieb der untersten Ebenen eine Unterbrechung des Spielbetriebs die beste Variante ist. Die Entscheidung stützt sich auf den SFV-Vorstandsbeschluss vom 10.11.2021. Die im SFV-Vorstandsbeschluss dargestellten Abläufe zur Austragung von Spielen gelten innerhalb des NFV insofern für Spiele der C-Jugend und darunter.
Der NFV-Vorstand bedankt sich bei allen Sportfreunden für die kooperative Zusammenarbeit der letzten Wochen, insbesondere am vergangenen Wochenende.
Für die Zeit ab 26.11.2021 wird eine neue Coronaschutzverordnung gelten, an der sich ein Folgebeschluss des NFV ausrichten wird.
Ralph Mothes
Geschäftsführer Dahlen, 11.November 2021